AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Cave du Vin by Jan Wiederkehr
1. Allgemeines
1.1 Cave du Vin by Jan Wiederkehr (nachstehend «Cave») vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.caveduvin.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Cave und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Cave (Bezüger nachstehend «Kunde», Cave und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).
1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.
1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.
1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von Cave anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Bestellungen
2.1 Sämtliche Angebote von Cave sind unverbindlich.
2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei Cave gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann Cave die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.
2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet Cave in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.
2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald Cave Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.
2.5 Alle von Cave zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von Cave abschliessend aufgeführt.
2.6 Der Kunde prüft die von Cave erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an Cave mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.
3.0 Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel
3.1 Cave ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch Cave erbrachte Teilleistung.
3.2 Cave ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.
3.3 Falls Cave beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert Cave den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang, falls der Kunde die Option „Information bei Jahrgangsänderung“ in der Bestellübersicht angewählt hat. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden bei Cave ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch Cave angegebene Kontoverbindung).
3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.
4.0 Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.
4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).
4.3 Cave ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.
4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von Cave oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.
4.5 Cave ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.
4.6 Cave tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die Cave gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei Cave.
4.7 Rechnungen von Cave sind, soweit nicht auf der Rechnung anders angegeben, innert 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von Cave zu bezahlen.
Cave behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Cave ist in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt:
- 1. Mahnung/Zahlungserinnerung (via E-Mail): gratis
- 2. Mahnung (postalisch): 10 CHF
4.8 Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 10% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
5. Termine
5.1 Sämtliche von Cave kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.
5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von Cave kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei Cave eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen Cave zu.
5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche Cave nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, Cave vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.
6. Prüfung durch den Kunden
6.1 Der Kunde prüft von Cave erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei Cave. Nach unbenützten Ablauf dieser Frist gelten die von Cave erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.
7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung
7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch Cave zu erbringenden Leistungen.
7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von Cave erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch Cave unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):
- Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen; b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei Cave vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von Cave – an Cave eingesandt; c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und d. Cave kann den Fehler ebenfalls feststellen.
7.3 Cave ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei Cave einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.
7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber Cave zu.
7.5 Die Haftung von Cave für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die Cave bei der Erfüllung des Vertrages schuldhaft verursacht hat, ist auf den Preis der betreffenden Leistung von Cave beschränkt. Jede Haftung von Cave oder ihrer Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Beizug von Dritten
Cave ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.
8.2 Kommunikation per E-Mail
Cave ist berechtigt, mit dem Kunden per E- Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail von Cave gilt im Moment ihres Versands durch die von Cave benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.
8.3 Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den durch Cave zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von Cave oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt er frühere Zeitpunkt).
8.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von Cave und Dritter) ist der Sitz von Cave.
8.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von Cave entschieden. Für Klagen von Cave und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.